Freitag, der 13. ein Unglückstag? Ein Gerücht, das sich fast so hartnäckig hält wie die Mär von der „automatischen Scheidung“.
Warum halten sich mache Rechtsirrtümer so hartnäckig?
Freitag, der 13., gilt für viele als Unglückstag. Ein Aberglaube, der sich hartnäckig hält. Dabei ist doch längst belegt, dass an diesem Tag nicht mehr Unfälle passieren, als an jedem anderen.
Ein vergleichbarer Irrtum begegnet mir auch in meiner anwaltlichen Praxis immer wieder: der Glaube an eine sogenannte „automatische Scheidung“. Viele Menschen sind davon überzeugt, dass ihre Ehe automatisch endet, wenn sie drei Jahre von ihrem Ehepartner getrennt leben. Das ist nach österreichischem Recht jedoch nicht der Fall.
Zwar geht das österreichische Ehegesetz davon aus, dass eine Ehe als zerrüttet gilt, wenn die häusliche Gemeinschaft seit mindestens drei Jahren aufgehoben ist. Diese gesetzliche Vermutung bedeutet aber nicht, dass die Ehe damit endet. Rechtlich bleibt sie weiterhin aufrecht, auch wenn die Ehe in Wahrheit nur mehr auf dem Papier besteht.
Wer die Ehe beenden möchte, muss aktiv werden. Ist keine einvernehmliche Scheidung möglich, kann nach mehr als dreijähriger Trennung eine Scheidungsklage gemäß § 55 EheG wegen tiefgreifender unheilbarer Zerrüttung eingebracht werden. Dieses Verfahren entspricht in weiten Teilen einer strittigen Scheidung und endet mit einem gerichtlichen Urteil.
Ebenso wenig, wie es in Österreich eine automatische Scheidung gibt, wird man automatisch verheiratet, nur weil man über viele Jahre mit seinem Partner in häuslicher Gemeinschaft lebt.
Auch hier gilt:
Der rechtliche Status entsteht nicht durch Zeitablauf, sondern durch formelle rechtliche Schritte.
Beides ist aus meiner Sicht sinnvoll. Ehe und Scheidung sind Entscheidungen von großer persönlicher und rechtlicher Tragweite – sie sollten nicht „automatisch“ eintreten, sondern bewusst getroffen werden.
Wenn Sie unsicher sind, wie Ihre rechtliche Situation im Vorfeld einer Trennung oder nach einer bereits erfolgten Trennung einzuschätzen ist oder welche Scheidungsform für Sie in Frage kommt, empfiehlt sich eine frühzeitige rechtliche Beratung.
Sie schafft Klarheit – und oft auch Erleichterung.
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