Zum Abschluss unserer Serie über Scheidungsgründe, fassen wir die wichtigsten nochmals zusammen:
-Audioüberwachung des Ehepartners
-Böswilliges Verlassen (eigenmächtige Aufhebung der häuslichen Gewalt)
-Diffamierende Äußerungen
-Ehebruch – ehewidrige Beziehung (Verletzung der Treuepflicht)
-Grobe Vernachlässigung des Haushalts- Verletzung der Pflicht zur gemeinsamen Hauhaltsführung
-Körperliche Gewalt/Zufügung schweren seelischen Leides
-Verletzung der Loyalitätspflicht
(abhören, öffnen der Post, ausplaudern intimer Geheimnisse aus dem Eheleben, Erstattung von Strafanzeigen aus Rache)
-Verletzung der Unterhaltspflicht
-Verweigerung des Geschlechtsverkehrs/der Fortpflanzung
-Verletzung der Beistandspflicht
-Verletzung der Pflicht zur anständigen Begegnung
-Übermäßiger Alkoholkonsum
-Beschimpfungen, sofern nicht milieubedingt
-Beharrliches Schweigen
-Grundlose Eifersucht, Hysterie und Zanksucht
-Liebloses und feindseliges Verhalten
-Misshandlungen oder Androhungen von solchen
-Verbringung der Freizeit ohne den anderen bzw.
-Berufliches Engagement, das zur Vernachlässigung der Familie/des Partners führt
-Ausgrenzung des Partners aus dem Familienleben bzw.
-Rückzug aus dem Familienverband
-Interesselosigkeit gegenüber dem anderen Partner
-Unterbindung des Kontakts zu den Angehörigen des Partners