Skip to main content

Ehegattenunterhalt

„In guten, wie in schlechten Zeiten“, so altbacken die Trauungsformel klingt, für Unterhaltsansprüche gilt sie allemal. Nacheheliche Unterhaltsansprüche richten sich nach Art der Scheidung, dem Verschulden, der Sorgepflichten für Kinder und natürlich nach dem Einkommen der Ehegatten.

So nimmt der Unterhaltsberechtigte am wirtschaftlichen Aufstieg und Niedergang des Unterhaltspflichtigen teil und partizipiert damit an dessen Lebensstandard.

In guten, wie in schlechten Zeiten eben. Alles unklar?

Unterhaltszahlungen sind oft der heikelste Punkt bei einer Scheidung.

Gerade im Unterhaltsrecht werden häufig zu frühe Zugeständnisse gemacht, die sich dann negativ auf den Pensionsanspruch (meist der Frau) auswirken.

Wenn Sie Fragen haben, sind wir gerne persönlich für Sie da.

Vereinbaren Sie Ihren Termin für ein Beratungsgespräch