Herzlich Willkommen im neuen Jahr!
Falls Sie noch an Ihren Neujahrsvorsätzen arbeiten oder schon deren Umsetzung planen, ist der folgende Betrag vielleicht hilfreich für Sie:
Vor ein paar Jahren auf einer Silvesterfeier: Die letzten Takte des Donauwalzers sind kaum verklungen, das neue Jahr mit guten Vorsätzen begrüßt: sporteln, abnehmen, gesünder leben – das Übliche. Josef nahm sich vor, Ordnung in sein Privatleben zu bringen.
Ob er sich nun endlich von Maria scheiden lässt? Die beiden leben schließlich seit Jahren getrennt.
Tatsächlich flatterte Maria im März eine Scheidungsklage ins Haus. Maria wehrte sich standhaft, sie wollte partout keine Scheidung. Dafür klagte sie Josef auf Unterhalt. Dabei ließ sie gleich anklingen, dass es durchaus möglich sei, dass sie ihren Job aufgeben muss, sie sei bereits in Therapie.
Die Anwälte tauschten lange Schriftsätze, die Richterin empfahl eine Mediation. Dafür sollte der Sommer genutzt werden. Der Mediator warf nach ein paar Sitzungen das Handtuch. Maria nutzte die Mediationstermine nur um Josef die Leviten zu lesen. Sonst interessierte sie die Erarbeitung einer Lösung nicht im Geringsten.
Mittlerweile war der Herbst ins Land gezogen, Josef und Maria saßen wieder vor Gericht. Die Anwälte bemühten sich redlich eine Lösung herbeizuführen. Was die Kinder und das Vermögen betraf gelang das auch. Knackpunkt war – wie so oft – der Ehegattenunterhalt.
Das Verfahren zog sich hin und so überdauerte die Umsetzung von Josefs Neujahrsvorsatz auch noch den nächsten Silvester.
Selbst wenn man schon lange getrennt lebt und scheinbar vieles geklärt ist, kann sich eine Scheidung lange hinziehen.
Wenn auch Ihr Neujahrsvorsitz lautet:
„Leben neu ordnen oder scheiden lassen,“
sollten sie die Umsetzung bald angehen.
Ein ausführliches anwaltliches Beratungsgespräch ist ein vernünftiger erster Schritt.
Wenn Sie Fragen haben, sind wir gerne persönlich für Sie da. Vereinbaren Sie Ihren Termin für ein Beratungsgespräch.