Wer wollte angeblich wen bestechen? Wer hat welche fiesen Tricks versucht? Brauchen wir nach diesem schmutzigen Wahlkampf einen neuen Straftatbestand der strukturelle Schmutzkübelkampagnen und das bewusste Herabsetzen des politischen Gegners durch Falschmeldungen verbietet? Vom schmutzigen Wahlkampf haben wir in den letzten Wochen wohl genug gehört.
Mir hat sich in den letzten Tagen die Frage aufgedrängt: Wie sieht ein Scheidungsprozess aus dem Blickwinkel der „Kampagnenarbeit“ aus? Greifen wir in da auch in die dirty Trickkiste?
Gerne rücken wir den zum Feind mutierten ehemaligen Partner in ein schlechtes Licht, werfen ihm diverse Eheverfehlungen (außereheliche Beziehungen, liebloses Verhalten etc.) vor und unterstellen ihm verschiedene Charakterschwächen (Unzuverlässigkeit, Wankelmütigkeit, usw.). Das eigene Image, besser gesagt, jenes des eigenen Mandanten, wird auf Hochglanz poliert, schließlich will man ja gewinnen.
Natürlich ist es verdammt wichtig, seinen Standpunkt im Prozess gut hinüberzubringen und dem Gericht den Verlauf der Ehe, die Gründe ihres Scheiterns, die Fehler und Schwächen des anderen glaubhaft und nachvollziehbar zu schildern. Denn aufgrund der im Verfahren gewonnenen Erkenntnisse wird das Urteil gefällt. Dass manche Parteien zu theatralischen Auftritten neigen, unbedeutende Ereignisse zu großen Dramen hochstilisieren, einen Schwall von Krokodilstränen vergießen und sich an eigene Fehler so gar nicht mehr erinnern wollen, mag eine lässliche Sünde sein.
Aber „dirty campaigning“ in Gestalt von übler Nachrede, wahrheitswidrigen Behauptungen, Strafanzeigen, die aus purer Rache oder feindlicher Gesinnung erstattet werden, hat selbst in einem noch so erbitterten Rosenkrieg nichts verloren.
Wer bei der Scheidung gehässig seine fiesesten Tricks aus dem Ärmel schüttelt, kann kräftigst auf die Nase fallen. Denn Ehrverletzungen, falsche Anschuldigungen, sachlich unbegründete Anzeigen und Vorwürfe sind besonders schwere Eheverfehlungen, die sogar zum zum Verlust des Unterhaltsanspruchs führen können.