Nach dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs, wonach künftig auch gleichgeschlechtliche Paare in Österreich heiraten können, wurde lange darüber spekuliert, wie die Rechtslage in Österreich nach dem Ende der Umsetzungsfrist, also ab 2019 sein wird. In der Fachliteratur wurden diverse Modelle vorgeschlagen z.B. Streichung der eingetragenen Partnerschaft und Modernisierung des Eherechts oder umgekehrt Streichung des Eherechts und Beibehaltung der eingetragenen Partnerschaft.
Zum Ende des Sommers scheint auch die spannendste Baustelle im Familienrecht abgeschlossen zu sein. Laut Justizminister Moser soll der Spruch des Verfassungsgerichtshofs:
“Ehe für alle, eingetragene Partnerschaft für alle“
so umgesetzt werden, dass beide Möglichkeiten nebeneinander bestehen.
Das bedeutet: Ab 01.Jänner 2019 können gleichgeschlechtliche Paare heiraten und heterosexuelle Paare eine eingetragene Partnerschaft eingehen.