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Erbrecht

Wer will wohl und selig sterben, der lass sein Gut den rechten Erben!

Ein uraltes deutsches Sprichwort. Der Gedanke an den eigenen Tod verursacht manchen Unbehagen, andere wieder versuchen mit List und Tücke Pflichtteilsberechtigte auszutricksen oder Ihren Nachkommen auch über den Tod hinaus zu ärgern.

Andere wiederum wollen ihren Nachlass noch zu Lebzeiten regeln, weil sie selbst bestimmen wollen, wer was bekommt. Oder, weil sie Streitigkeiten nach ihrem Ableben verhindern möchten.

Familien- und Erbrecht sind zwar völlig unterschiedliche Rechtsgebiete, doch ist ein Blick auf das Erbrecht trotz meiner Spezialisierung auf Familienreicht unerlässlich.

Wenn Sie Fragen haben, sind wir gerne persönlich für Sie da.

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