Freitag, der 13. ein Unglückstag? Ein Aberglaube, der sich hartnäckig hält, obwohl inzwischen belegt ist, dass an einem Freitag, den 13., nicht mehr Unfälle passieren, als an einem andern Tag.
Ein Aberglaube, der sich ebenso hartnäckig hält, ist die Mär von der automatischen Scheidung. So glauben tatsächlich viele Menschen, dass sie automatisch geschieden sind, wenn sie drei Jahre von ihrem Ehepartner getrennt leben. Das ist natürlich völliger Unsinn.
Besteht zwischen Eheleuten seit mehr als drei Jahren keine häusliche Gemeinschaft mehr, vermutet das Gesetz zwar, dass allein dadurch die Ehe vollständig zerrüttet ist. Die Ehe ist aber weiterhin aufrecht, wenn auch nur auf dem Papier. Wer sie beenden will, muss eine Scheidungsklage einbringen, sofern keine einvernehmliche Scheidung möglich ist.
Wird eine Scheidungsklage wegen Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft eingebracht, gelten im Wesentlichen dieselben Bestimmungen wie für eine strittige Scheidung. Das Verfahren endet mit einem Urteil.
Es gibt also keine automatische Scheidung nach mehr als dreijähriger Trennung. Genausowenig ist man automatisch verheiratet, wenn man mehr als drei Jahre mit seinem Partner in häuslicher Gemeinschaft lebt.
Beides ist, wie ich meine, ein Glück!