In meinem heutigen Artikel möchte ich Ihre Aufmerksamkeit auf die neue Unterseite „CL – Law“ lenken. Ausgeschrieben heißt das schwierig auszusprechende und wenig einprägsame Wort: „Collaborative Law“. Ich persönlich bevorzuge den Begriff „kooperatives Verhandeln“.
Diese neue Methode der Konfliktlösung setzt auf Kooperation und hat zum Ziel, Konflikte außergerichtlich, eigenverantwortlich, rasch und nachhaltig zu lösen.
Wesentliches Element der CL-Methode ist ein offener Informationsaustausch.
Kooperatives Verhandeln bedeutet, dass die Parteien unter Anleitung besonders geschulter Rechtsanwälte, in gemeinsamen Meetings die für Sie maßgeschneiderten Lösungen erarbeiten. Zum Unterschied vom Mediator, ist der CL-Anwalt nicht neutral, sondern verfolgt klar die Interessen seines Mandanten. Auch der kooperative Verhandler muss Zähne zeigen können. Denn CL ist nicht, wie ich zu Beginn meiner Ausbildung noch kritisch anmerkte, „Scheidung im Kuschelkurs“.
Beendet wird das CL-Verfahren mit der in den Meetings ausgearbeiteten Vereinbarung (im Fall der Scheidung mit einem Scheidungsvergleich).
Im Bereich des Familien- und Erbrechts eignet sich die CL-Methode besonders für Scheidungen, Auflösung von Lebensgemeinschaften, Obsorge- und Kontaktrechtsregelungen sowie Regelungen des Nachlasses bzw. Verteilung des Vermögens zur Vermeidung von Erbrechtsstreitigkeiten.
Ein kooperativer Verhandlungsstil ist zwar in den vielen Fällen zu befürworten, aber nicht immer und unter allen Umständen das einzig Richtige.
Wie bereits erwähnt, setzt die Tätigkeit als CL-Anwältin eine besondere Ausbildung voraus. Ich habe 2016 bei der Anwaltlichen Vereinigung für Mediation und kooperatives Verhandeln den CL-Lehrgang absolviert und bin seit 2017 Mitglied des Wiener CL-Teams für Familienrecht.
Nähere Informationen zur CL-Methode finden Sie unter dem Menüpunkt „CL-Law“, wo auch der Folder des Teams zum Download für Sie bereitsteht.