Ein neuer Gesetzesentwurf soll die Rechte der Väter stärken. Derzeit ist ein gemeinsames Sorgerecht nach der Scheidung nur möglich, wenn die Eltern dies vereinbaren. Künftig soll der Richter die gemeinsame Obsorge auch anordnen können, wenn zwischen den Eltern diesbezüglich keine Einigung besteht. Dies nach einer Probephase von sechs Monaten. Bei wem das Kind in der Probephase wohnt, entscheidet im Streitfall ebenfalls der Richter.
Auch uneheliche Väter sollen künftig das Sorgerecht mittels Gerichtsentscheidung erzwingen können.
Diese neuen Regeln sollen ab Februar 2013 gelten. Aber auch jene Elternteile, die den Kampf schon einmal verloren haben, sollen einen neuen Anlauf wagen können, um doch noch zur gemeinsamen Obsorge zu kommen. In Altfällen bleibt aber während der sechsmonatigen Probephase das bisherige alleinige Sorgerecht des anderen Elternteils bestehen.