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ScheidungScheidungsgründe

Scheidung und Strafrecht

Häufig sind die Verhaltensweisen Scheidungswilliger nicht nur Eheverfehlungen, sie verwirklichen auch einen Straftatbestand, sodass sich zu so manchen Scheidungsverfahren ein Strafprozess gesellt. Die wichtigsten Straftatbestände mit familienrechtlicher Relevanz sind:

– Körperverletzung § 83 StGB
– Stalking § 107 a StGB
– Üble Nachrede § 111 StGB
– Beleidigung § 115 StGB
– Verletzung des Briefgeheimnisses und Unterdrückung von Briefen § 118 StGB
– Missbrauch von Tonaufnahme oder Abhörgeräten § 120 StGB
– Verletzung der Unterhaltspflicht § 198 StGB
– Vergewaltigung § 201 StGB
– geschlechtliche Nötigung § 202

Zu beachten ist allerdings, dass es strafbar ist, jemanden einer Straftat zu verdächtigen, obwohl man weiß, dass diese Verdächtigung falsch ist. Solche „ Verleumdungen“ sind Eheverfehlungen. Stellt sich eine im guten Glauben erstattete Anzeige nachträglich als unrichtig heraus, ist dies keine Verleumdung.

Nochmals wird darauf hingewiesen, dass besonders krasse Eheverfehlungen (wie im letzten Artikel gezeigt) selbst nach der Scheidung, zum Erlöschen sämtlicher Unterhaltsansprüche führen können.