So die Devise hartgesottener Junggesellen. Doch wenn die lauen Mailüfterl wehen, zieht es viele vor den Traualtar. Natürlich werden Ehen im Himmel geschlossen, so soll es ja auch sein. Dennoch wären viele Brautleute gut beraten, vorab vertragliche Regelungen zu treffen und bereits in „guten Zeiten“ die Folgen des möglichen Scheiterns der Ehe zu bedenken. Meist werden diese sog. „Eheverträge“ von jenen geschlossen, die bereits eine Scheidung hinter sich haben.
Noch wichtiger sind vertragliche Regelungen allerdings für Personen, die bloß in Lebensgemeinschaften, also in „wilder Ehe“, leben. Für sie hat der Gesetzgeber nicht vorgesorgt, was vor allem im Fall der Auflösung der Lebensgemeinschaft besonders problematisch ist. Aufgrund der vielen rechtlichen Unabwägbarkeiten bzw. der oft unzureichenden Beweislage empfiehlt es sich, mit einem „Partnerschaftsvertrag“ künftigen Streitigkeiten und langwierigen Prozessen vorzubeugen.
Mag die Beziehung auch zerbrechen, der Vertrag hält!
(Dr. Ingrid Bläumauer, Wiener Zeitung am 08.05.2004)