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ScheidungUnterhalt

Wer liebt, hat recht.

3SAT zeigte diese Woche die Literaturverfilmung „wer liebt, hat recht“, basierend auf einem autobiografischen Roman der Schriftstellerin Angelika Lenz. Die Autorin zeigt ein faszinierendes Ehepsychogramm:

Maja und Helmut sind ein modernes Ehepaar, das eine Fernbeziehung führt. Er ist Professor für Literatur in Thübingen, sie übersetzt italienische Architekturbücher und lebt in der gemeinsamen Wohnung in Berlin. Nach 27 Jahren Ehe erfährt Maja, dass ihr Mann in Thübingen eine Geliebte hat und an seinem 55. Geburtstag noch einmal Vater geworden ist.

Helmut möchte seine Ehefrau nicht verlieren und seiner Geliebten und dem Kind gerecht werden. Er hätte am liebsten ein Doppelleben geführt, begreift aber, dass er sich entscheiden muss.

Im Vordergrund steht die Perspektive der Ehefrau (hervorragend gespielt von Iris Berben), die ihren Mann nach wie vor liebt, aber nicht bereit ist, ihn mit der anderen und dem Kind zu teilen. Gegen die Geliebte hätte sie kämpfen können, aber durch das Kind ist das Dilemma beinahe unlösbar geworden.

Auch der juristische Aspekt wurde kurz gestreift. Maja konsultierte eine Rechtsanwältin die ihr – mit der Düsseldorfer Tabelle wedelnd – erklärte, dass die Alimente für das Kind Vorrang hätten und sie im Falle einer Scheidung nur mit geringen Unterhaltsleistungen ihres Mannes zu rechnen habe.

Achtung: Dies ist die Rechtslage in Deutschland! In Österreich mindert das Kind den Unterhaltsanspruch der Ehefrau um 4%, bei geschicktem Vorgehen, möglicherweise auch gar nicht.

Ob die Information der Anwältin ausschlaggebend für Majas Entscheidung – bei Helmut zu bleiben – war, erfährt man nicht. Sie scheint jedenfalls ein unorthodoxes Lebenskonzept zu haben: “wer liebt, hat recht“.