Schwer zu sagen, daher ein paar aktuelle Beispiele:
Nach Scheitern einer Mediation und anderen außergerichtlichen Vergleichsversuchen, wurde im August 2018 die Scheidungsklage eingebracht. Im September 2020 konnte die Einvernahme der Parteien abgeschlossen werden, im Dezember kommen noch die beantragten fünf Zeugen dran und dann eine ergänzende Einvernahme der Parteien. Corona verzögerte diesen Fall nicht.
In einem Prozess wurde die Scheidungsklage im Juli 2016 eingebracht, das Scheidungsverfahren wurde Ende Juni 2017 geschlossen. Das Scheidungsurteil wurde Ende Mai 2018 zugestellt.
Diese Verfahren spiegeln einen durchschnittlichen Prozessverlauf mit Verhandlungen im Abstand von zwei bis vier Monaten, letzteres aufgrund der Sommerferien, wieder.
Noch länger ziehen sich die Prozesse, wenn das Schreckgespenst Richterwechsel auftaucht. Das passierte mir zuletzt 2019 und lief wie folgt: Die erste Verhandlung, gleich nach den Weihnachtsferien, nutzte die Richterin, um auszuloten, ob eine einvernehmliche Scheidung möglich wäre, aber soweit waren die Parteien damals noch nicht. So beendete die Richterin die Tagsatzung mit den Worten:“ bei mir bekommen Sie heute keinen neuen Termin, ich gehe in Pension. Für die nächste Verhandlung bekommen Sie eine Ladung von meinem Nachfolger.“ Dies war dann im September. Nach einem weiteren Richterwechsel und umfangreichen Vergleichsgesprächen mit Hilfe der Anwälte wurde die Ehe Anfang des Jahres 2020 einvernehmlich geschieden.
Das war alles vor „Corona“. Am 01.04.2020 – das ist kein Scherz! – wurde mir in einem Scheidungsverfahren folgende Note eines Bezirksgerichts zugestellt:
„Aufgrund der derzeit bestehenden Virus Pandemie kann vorerst kein Verhandlungstermin angesetzt werden, weil die Durchführung einer Tagsatzung zum aktuellen Zeitpunkt zur Aufrechterhaltung der geordneten Rechtspflege nicht unbedingt erforderlich ist. Ein Verhandlungstermin wird gesondert bekanntgegeben. Ein Zeithorizont dafür ist leider nicht absehbar. Es steht Ihnen frei, allenfalls Mittel der außergerichtlichen Streitbeilegung zu nutzen. Nehmen Sie zu diesem Zweck (nicht-persönlichen) Kontakt mit der Gegenseite auf.“
Auch dieser Prozess wird fortgesetzt, Ende Oktober ist es soweit.
Wenn Sie Fragen haben, sind wir gerne persönlich für Sie da. Vereinbaren Sie Ihren Termin für ein Beratungsgespräch.