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Ich den letzten Wochen durften wir mitansehen, was unüberlegte private Chats alles anrichten können. Sie zerstören nicht nur Karrieren, sondern weit häufiger auch Ehen oder Beziehungen. Meist fliegen diese Dinge nicht auf, weil etwa ein Partner unerlaubterweise das Handy des anderen filzt, sondern weil der Zufall es so will. Dann landen diese Nachrichten – deren Inhalt ganz bestimmt nicht für dritte Personen bestimmt war – oder auch pikante Fotos in diversen Verfahren vor Gericht.

Genauso ein Zufall verhalft dem Foto einer barbusigen Dame, dass diese ihrem verheirateten Freund schickte, zur Hauptrolle in dessen späterer Scheidung.

Der Sohn des Mannes entdeckte das Foto und berichtete seiner Mutter: “auf dem Handy vom Papa ist eine Nackerte.“

Die Ehefrau hegte schon länger den Verdacht, dass ihr Mann ein Verhältnis haben könnte, denn die vielen Überstunden und sein Verhalten ihr gegenüber schienen ihr verdächtig und so nahmen die Dinge ihren gewöhnlichen Lauf:

Die Frau lässt sich anwaltlich beraten, schaltet einen Detektiv ein, schließlich will man Gewissheit und Beweise. Dem Mann gegenüber verhält sich die Frau wie immer, er soll ja schließlich nichts merken und die Falle tappen. Das Foto wird mit keiner Silbe erwähnt. Der Detektiv observiert fleißig, wenn er eindeutige Beweise liefert, hat die Frau gute Karten im Scheidungsverfahren.

Gehen wir davon aus, der Detektiv bringt tatsächlich eine außereheliche Beziehung des Mannes ans Licht, was für die Frau das Ende der Ehe bedeutet.

Die Scheidungsklage wird eingereicht und der Mann mit dem Detektivbericht samt Foto konfrontiert. Wenn nun die Ehe aus überwiegendem Verschulden des Mannes geschieden wird, bedeutet das finanziell für ihn: Ersatz der Prozesskosten, der Detektivkosten und falls sich dies rechnerisch ergibt auch Ehegattenunterhalt – lebenslang.

Unabhängig vom Scheidungsverfahren könnte die Frau die Detektivkosten auch mittels Schadenersatzklage vom Ehemann und seiner Freundin einklagen.

Wenn Sie Fragen haben, sind wir gerne persönlich für Sie da. Vereinbaren Sie Ihren Termin für ein Beratungsgespräch.