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InteressantesScheidung

Doch keine Ehe für alle?

Die vom Justizminister in einem Zeitungsinterview angekündigte „Ehe für alle“ scheint nun am Widerstand der FPÖ zu scheitern, denn die will die Ehe den heterosexuellen Paaren vorbehalten, weil nur diese Kinder zeugen können.

Werfen wir einen Blick ins Gesetz: § 44 ABGB definiert den Begriff „Ehe“. Dort steht zu lesen: „… erklären zwei Personen verschiedenen Geschlechts gesetzmäßig ihren Willen, in unzertrennlicher Gemeinschaft zu leben, Kinder zu zeugen, sie zu erziehen und sich gegenseitig Beistand zu leisten.“

Das Gesetz redet vom Willen Kinder zu zeugen, nicht von der Fähigkeit dies zu tun. Den Willen Kinder zu zeugen können auch gleichgeschlechtliche Paare bilden.

Bleiben wir noch kurz beim Willen: es ist längst herrschende Ansicht, dass Ehepaare Kinderlosigkeit vereinbaren können, ohne dass dies sittenwidrig ist bzw. deren Ehe ungültig wäre, weil sie den vom Gesetz geforderten Willen Kinder zu zeugen gar nicht haben.

Die – gesetzlich gar nicht verlangte – Zeugungsfähigkeit fehlt häufig auch heterosexuellen Paaren. Klammern wir die jungen Brautleute, bei denen diesen Aspekt niemand hinterfragt, aus.

Stellen Sie sich vor, ein Paar in den besten Jahren will heiraten. Bis jetzt würde niemand daran zweifeln, dass das in die Jahre gekommene Brautpaar eine gültige Ehe abschließen kann, obwohl die Fähigkeit Kinder zu zeugen nicht mehr gegeben ist.

Ich will diesen Gedanken jetzt nicht weiterverfolgen und hoffe, dass uns die Regierung zu Weihnachten eine neue, moderne Regelung des Ehe- und Partnerschaftsrechts beschert.