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Detektivkosten / SchadenersatzScheidung

Kein Schmerzengeld für Liebeskummer

Wer sich in eine fremde Ehe einmischt, muss mit finanziellen Folgen rechnen, die sich wie in den letzten Beiträgen gezeigt, meist in Form von Detektivkosten auswirken. Aber muss der Ehestörer Schmerzengeld für Liebenskummer zahlen?

Auch mit dieser Frage hat sich der Oberste Gerichtshof bereits beschäftigt:

Im ersten Fall klagte eine Frau ihren Ehemann auf ca. 20.000,– € Schmerzengeld, da er aus der gemeinsamen Wohnung auszog und eine ehebrecherische Beziehung zu einer anderen Frau unterhielt. Die Ehefrau litt an Schlaflosigkeit, Kopfweh, Erregungszuständen aller Art, Depressionen und Psychosen. Der OGH verneinte einen Schadenersatzanspruch bei bloßen Verstößen gegen die eheliche Treuepflicht. Schmerzengeld für verlorene Liebe gibt es nicht.

Der Ehepartner der von der Eheverfehlung des anderen erfährt habe es in der Hand, die Ehe und damit den Leidenszustand, der durch die Untreue des anderen und die damit verbundenen Demütigungen hervorgerufen wird, zu beenden. (OGH 6Ob 124/02g).

Im zweiten Fall klagte der Ehemann den Geliebten seiner Frau wegen „verlorener Liebe“ auf Schmerzengeld und verlangte als Ersatz für seine gebrochenes Herz € 25.000,–.

Der OGH verwies auf die Entscheidung 6 Ob 124/02g und führte dazu aus, wenn nicht einmal der Ehegatte selbst für die durch seineEheverfehlungen herbeigeführten Gesundheitsbeeinträchtigungen des Partners hafte, so lasse sich auch keine Haftung des Dritten, den ja keine Pflichten aus dem Ehevertrag treffen begründen (OGH 1 Ob 134/12f, Die Presse 23.09.2012).

Schmerzensgeld wegen Verstößen gegen die Treuepflicht gebührt weder vom untreuen Ehepartner noch von dessen Geliebter/n.

Wien, am 17.03.2015
Dr. Ingrid Bläumauer