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KinderScheidung

Kramer vs. Kramer

Anlässlich der eben verliehen Oscars eine Rückblende: 1980 gab es fünf Oscars für das Sorgerechtsdrama Kramer vs. Kramer. Sie erinnern sich?

Ted Kramer (Dustin Hofmann), verheiratet und Vater eines fünfjährigen Sohnes, arbeitete in einer Werbeagentur in New York und stand kurz vor seinem nächsten Karrieresprung. Ted Kramer war ein Workaholic, woran seine Frau Joanna verzweifelte. Eines Abends stand sie mit gepackten Koffern in der gemeinsamen Wohnung und verließ Mann und Kind. Ted musste sich fortan als alleinerziehender Vater bewähren, was ihn schließlich seinen Job kostete.

Nach zwei Jahren kehrte Joanna (Meryl Streep) nach New York zurück, reichte die Scheidung ein und beantragte das Sorgerecht für ihren mittlerweile siebenjährigen Sohn Billy. Ohne Job hatte Ted schlechte Karten und verlor den Sorgerechtsprozess.

Beim vereinbarten Übergabetermin allerdings erklärte Joanna, dass sie zur Überzeugung gelangt sei, dass Billy nicht nochmals eine Bezugsperson verlieren soll …

Das gibt’s nur in Hollywood und brachte Meryl Streep ihren ersten Oscar.

Hätte Joanna heute ernsthaft Chancen die (alleinige) Obsorge für ihren kleinen Sohn zu bekommen, obwohl sie sich zwei Jahre nicht um ihn gekümmert hat? Würde Ted das Sorgerecht entzogen werden, nur weil er seinen Job verlor?

Aktuell beschäftigen uns ganz andere Fragen:  Unter welchen Voraussetzungen kann Doppelresidenz eines Kindes wirksam vereinbart werden? Wie wird der Unterhalt bemessen, wenn die Eltern annährend gleichteilig betreuen? Gibt es Schadenersatz bei Kontaktrechtsvereitelung? Welche Informationsansprüche haben getrennt lebende Eltern? Unter welchen Voraussetzungen kommt ein Aufenthaltswechsel des Kindes in Betracht?