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UnterhaltVermögensteilung

Kreditraten statt Unterhalt für die Kinder – no deal!

Warum Sie von diesem – in der Praxis leider sehr beliebten – Deal, die Finger lassen sollten, zeige ich Ihnen in diesem Betrag.

Ein etwas in die Jahre gekommenes Ehepaar hatte sich wie man so schön sagt: „auseinandergelebt“. Beide Ehegatten waren berufstätig, sie meisterten ihren Alltag, versorgten Haushalt und Kinder, gemeinsame Interessen hatten sie nicht mehr, vom Eheleben im engeren Sinn ganz zu Schweigen.

Eines Tages sagte der Mann: „Ich ziehe aus.“ Die Frau zuckte die Achseln, sie hätte ihn ohnehin nicht aufhalten können, meinte sie.

Die Trennung verlief ähnlich unspektakulär wie das Zusammenleben während der Ehe. Der Mann schaute gelegentlich vorbei und holte die Kinder für einen Ausflug ab, dabei tauschten die Ehepartner bestenfalls Höflichkeitsfloskeln zwischen Tür und Angeln. Wirklich besprochen oder gar geregelt haben sie nichts. Der Mann zahlte weiterhin die Kreditraten und einen Teil der Fixkosten der gemeinsamen Wohnung, aber keinen Kindesunterhalt. Die Frau lies es dabei bewenden.

Kurz nach seinem Auszug hatte der Mann versucht eine einvernehmliche Scheidung herbeizuführen, doch die Frau reagierte nicht auf seine Vorschläge. Jahre später brachte der Mann eine Scheidungsklage ein.

Mittlerweile hatte sich ein beträchtlicher Unterhaltsrückstand angehäuft, weil der Deal: „ich zahle die Kreditraten, dafür keine Alimente“ eben nicht aufgeht, weil Kinder nicht nur wohnen, sondern auch Essen, Kleidung, Hygieneartikel, Ausbildung und medizinische Versorgung benötigen und soziale Bedürfnisse befriedigt werden müssen.

Der Mann konnte den Rückstand nicht aufbringen, die Frau wollte nicht nachgeben. Hinzu kam, dass eines der beiden Kinder mittlerweile volljährig geworden ist, was die Vergleichsverhandlungen noch schwieriger machte. Von Aufwand und Kosten für die nachträglichen Berechnungen ganz zu Schweigen.

Ein Dilemma, das Sie leicht vermeiden können, wenn Sie gleich bei der Trennung rechtskonforme Vereinbarungen schließen.

Wenn Sie Fragen haben, sind wir gerne persönlich für Sie da. Vereinbaren Sie Ihren Termin für ein Beratungsgespräch.