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Mit einer Patientenverfügung können Sie bestimmte medizinische Behandlungen, wozu auch die künstliche Ernährung zählt, ablehnen. Es gibt verbindliche und beachtliche Patientenverfügungen. Verbindliche sind strikt einzuhalten, beachtliche sind Hilfestellungen für die Ermittlungen des mutmaßlichen Patientenwillens. Verbindliche Patientenverfügungen sind schriftlich unter Mitwirkung eine Arztes und eines Rechtsanwalts oder Notars zu errichten.

Sie gelten maximal fünf Jahre und sind dann zu erneuern.

Für bloß beachtliche Patientenverfügungen existieren keinerlei Formvorschriften.

Jede Patientenverfügung kann jederzeit formlos widerrufen werden.

Rechtsanwälte haben die Möglichkeit, von ihnen errichtete Patientenverfügungen  samt einer eingescannten Abbildung der Verfügung selbst im Patientenverfügungsregister der österreichischen Rechtsanwälte abzuspeichern. Damit wird abfragenden Krankenhäusern die Gelegenheit geboten, direkt in den Inhalt einer Patientenverfügung Einsicht zu nehmen, womit ein möglicherweise entscheidender Zeitverlust bei der Suche nach der Verfügung vermieden werden kann.

Rechtsgrundlage: Patientenverfügungsgesetz – PatVG BGBL I 55/2006