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Erbrecht

Scheidung und Testament

Nach noch geltendem Recht bleiben letztwillige Verfügungen (meist Testamente) die zugunsten des Ehepartners errichtet wurden nach der Scheidung aufrecht. Will man nicht, dass der Ex-Partner erbt, ist die letztwillige Verfügung ausdrücklich zu widerrufen.

Ab 01.01.2017 ändert sich dies. Letztwillige Verfügungen, die zugunsten des Ehepartners, des eingetragenen Partners oder des Lebensgefährten errichtet wurden, werden durch die rechtskräftige Scheidung bzw. Auflösung der eingetragenen Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft automatisch aufgehoben. Diese Regelung gilt unabhängig vom Verschulden.

Wenn Sie möchten, dass Ihre letztwillige Verfügung (Testament) trotz Scheidung / Auflösung bzw. Trennung zugunsten Ihres Ex-Partners weiterhin gültig bleibt, können Sie dies im Testament ausdrücklich festhalten.

Beachten Sie, dass ab 01.01.2017 neue Formvorschriften für die Errichtung von Testamenten gelten.

Außerdem muss das Original Ihrer letztwilligen Verfügung sicher (zB bei Ihrem Rechtsanwalt) verwahrt werden. Nach Ihrem Ableben gilt nur das Original.

Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten, um folgenschwere Fehler zu vermeiden.

Wir unterstützen Sie bei der Errichtung Ihres Testaments, verwahren es sicher und registrieren es im Testamentsregister der österreichischen Rechtsanwälte.