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ScheidungScheidungsgründe

Übermäßige Berufszuwendung und häufiges Alleinlassen des Partners

ER wollte Karriere machen, sein Beruf war sein Lebensinhalt. Er arbeitete stets bis in die Nacht hinein. Am Wochenende war er so erschöpft, dass er meist schlief.

Schon bald nach der Hochzeit dachte sie an Scheidung. Doch SIE blieb, führte den Haushalt und versorgte die Kinder.

SIE forderte ihn immer wieder auf, seine Arbeitsintensität zu verringern und sich mehr um die Familie zu kümmern. Doch ER war an gemeinsamen Unternehmungen nur mäßig interessiert. Als SIE nach zig Jahren erkannte, dass sie ihn nicht ändern kann, widmete sie sich verstärkt ihrem Hobby, womit ER einverstanden war.

Schließlich kam es doch zur Scheidung. Der Oberste Gerichtshof, gab ihm die Schuld, weil er gänzlich in seinem Beruf aufging und Frau und Kinder vernachlässigte (OGH 7Ob/4/00i).

Arbeitswütigen Menschen, die ihren Beruf zum Lebensinhalt machen und ihre Familie vernachlässigen, kann dies zum Verhängnis werden.

Wer ohne wirtschaftliche Notwendigkeit sein berufliches Engagement über familiäre Rücksichten stellt, setzt eine Eheverfehlung, wenn sein Partner hiermit nicht einverstanden ist.

Denn jeder Ehegatte ist verpflichtet, seine Berufstätigkeit so einzuteilen, dass er auch entsprechende Zeit für seinen Partner und die Familie aufbringen kann (vgl: OGH 1 Ob 30/08f, EF-Z 2008,182; OGH 7 Ob 4/00, dazu allgemein RIS-Justiz RS0056053).

Übermäßige Berufszuwendung und das damit verbundene häufige Alleinlassen des Ehepartners bzw. der Familie kann eine schwere Eheverfehlung sein (EFSlg 134.779 ff).

Der drohende Verlust der Erwerbsmöglichkeit kann eine berufsbedingte Abwesenheit des Ehegatten – ja sogar Auslandsaufenthalte – rechtfertigen. Außerdem ist in manchen Branchen bzw. Berufen eine höhere Arbeitsintensität üblich. Wer einen Angehörigen einer solchen Berufsgruppe heiratet, muss damit rechnen, dass dieser wenig Freizeit hat (vgl. LG f ZRS Wien, 44 R 194/09r)