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KinderScheidung

Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland

Hat der Domizilelternteil das Wohnortbestimmungsrecht? Diese in der Praxis ganz häufig gestellte Frage hat der Oberste Gerichtshof in seiner Entscheidung (0GH 11.09.2014, 2 Ob 153/14 k,EF-Z 2015, 27 ; ifamZ 298/2015) leider nicht beantwortet.

Zu beurteilen war eine typische Fallkonstellation: Beide Eltern wurden mit der Obsorge betraut und festgelegt, dass das Kind hauptsächlich im Haushalt der Mutter betreut wird. Gegen die hauptsächliche Betreuung des Kindes durch die Mutter, wandte sich der Vater mit dem Argument, dass diese damit über einen allfälligen Umzug ins Ausland allein entscheiden und dadurch dem Vater die Obsorge faktische entziehen könne. Die Mutter bestritt ein derartiges Vorhaben.

Der OGH argumentierte der Gesetzestext könne zwar der Schluss nahelegen, dass bei Feststehen eines hauptsächlich betreuenden Elternteils dieser allein auch über einen Umzug ins Ausland entscheiden kann, doch sei in den Gesetzesmaterialien klargestellt worden, dass sich der Domzielelternteil um eine Zustimmung des anderen Elternteils zu bemühen habe. Lehnt der andere Elternteil ab, sei dessen Äußerung zu berücksichtigen, wenn diese dem Kindewohl besser entspricht.

Die Frage, ob der Domizilelternteil über die Wohnsitzverlegung ins Ausland allein entscheiden darf blieb somit unbeantwortet.

Eine beabsichtigte Übersiedlung ins Ausland ist eine wichtige Angelegenheit über die der Domizilelternteil den anderen rechtzeitig zu informieren und seine Äußerung zu berücksichtigen hat.

Diese Ausführungen gelten nur, wenn bereits ein Domizilelternteil festgelegt wurde.

Sofern (noch) nicht feststeht, in wessen Haushalt das Kind hauptsächlich betreut werden soll, darf gem. § 162 Abs 3 ABGB der Wohnsitz des Kindes nur mit Zustimmung beider Elternteile oder gerichtlicher Genehmigung ins Ausland verlegt werden.