Manche drohen es nur an, andere tun es tatsächlich: Sie ignorieren Briefe von Anwältinnen, ja sogar Ladungen des Gerichts. In den letzten Jahren ist mir das gleich in drei Fällen passiert, es waren durchwegs Ehemänner, die trotz Ladung des Gerichts nicht, zur Scheidungsverhandlung kamen.
Alle drei Richter/Innen griffen beherzt zum Telefon und riefen die säumigen Ehemänner an:
1. Scheidung nach Paartherapie
Der erste Mann war vom Anruf der Richterin ziemlich überrascht, zeigte sich aber – nach einer ziemlichen Standpauke – einsichtig. Es wurde ein weiterer Verhandlungstermin vereinbart, zu dem der Mann mit seiner Anwältin kam. Wortreich schilderte er, dass er sich gebessert hat und verlangte eine Paartherapie. Der Mann hatte sich tatsächlich geändert, aber wie so oft, kam dieses reumütige Verhalten für die Frau zu spät. Daher war die Beziehung auch mit einer Paartherapie nicht mehr zu retten und so wurde die Ehe nach einigen zähen Verhandlungen zwischen den Anwältinnen schließlich einvernehmlich geschieden.
2. Scheidung obwohl die Frau nicht ausgezogen ist
Der zweite Ehemann kam spät, aber doch zum ersten Verhandlungstermin und stimmte dort sogar einem Auszug der Frau aus dem ehelichen Haus zu. Er war auch bereit auf nachehelichen Unterhalt zu verzichten, sollte aber – da er ohne Anwältin kam – noch eine Rechtsberatung einholen. Daher wurde die Verhandlung vertagt. Zum zweiten Termin erschien der Mann nicht. Auch diese Richterin griff zum Telefon und rief den säumigen Ehemann an. Der meinte, er habe geglaubt, es gäbe keine Scheidung, da die Frau noch immer nicht ausgezogen ist. Außerdem habe er einen Patschen im Autoreifen und könne erst in einer Stunde bei Gericht sein. Warten ging sich terminlich nicht aus, daher wurde ein dritter Gerichtstermin vereinbart. Diesmal erschien der Mann, nach mühsamsten Erklärungen und Belehrungen der sehr geduldigen Richterin, wurde die Ehe schließlich geschieden.
3. Flucht vor der Schwiegermutter
Im dritten Fall war ursprünglich eine einvernehmliche Scheidung geplant, doch als der Mann am Gang des Gerichts seine Schwiegermutter sah, ergriff er die Flucht. Dem Richter gelang es zwar den Mann telefonisch zu erreichen, doch dieser weigerte sich standhaft zurückzukommen. Der Frau bliebt nichts Anderes übrig, als eine Scheidungsklage einzubringen. Zum nächsten Verhandlungstermin kam der Mann nicht, obwohl ihm der Richter bereits eine Ordnungsstrafe angedroht hat. Daher musste ein dritter Gerichtstermin anberaumt, diesmal tauchte der Mann nicht auf, die Ehe wurde einvernehmlich geschieden.
Scheidung ohne den säumigen Partner
Wären diese Männer trotz Ladungen des Gerichts nicht zu den Verhandlungen erschienen, hätten die Richter/Innen die Frauen einvernommen und dann die Ehen wohl aus alleinigem Verschulden der Männer geschieden. Die Frauen hätten so zumindest dem Grunde nach Anspruch auf nachehelichen Unterhalt und auf Ersatz der Gerichts- und Anwaltskosten. Hinzu kämen noch Ordnungsstrafen.
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