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In Österreich ist es zulässig, Verstorbenen einzelne Organe zu entnehmen, um durch deren Transplantation das Leben eines anderen Menschen zu retten oder dessen Gesundheit wiederherzustellen. Wer dies verhindern will, muss zu Lebzeiten einen Widerspruch gegen die Organentnahme erheben. Dazu genügt an sich eine entsprechende Erklärung dem Arzt gegenüber. Der sicherste Weg um eine Organspende wirksam zu verhindern, ist die Eintragung in das von der Gesundheit Österreich GmbH geführte Widerspruchsregister, denn dieses muss vor der Entnahme des Organs eines Verstorbenen abgefragt werden.

Rechtsgrundlage: Organtransplantationsgesetz (OPTG) 2012, BGBl I 108/2012