Ist Ehebruch heute noch ein Scheidungsgrund?
Ja. Anders als früher ist Ehebruch aber kein automatischer Scheidungsgrund mehr. Seit dem Jahr 2000 muss die Affäre zur unheilbaren Zerrüttung der Ehe beigetragen haben. Entscheidend ist daher, ob sie Ursache oder zumindest Mitursache für das Scheitern der Ehe war.
Wann liegt eine schwere Eheverfehlung vor?
Nicht nur eine sexuelle Beziehung kann rechtlich relevant sein. Es genügt unter Umständen bereits, wenn ein Ehepartner durch sein Verhalten den berechtigten Eindruck einer außerehelichen Beziehung erweckt. Heimlichkeit, ständige Treffen oder bewusste Täuschungen können eine schwere Eheverfehlung darstellen. Zudem sind Ehepartner zu einem respektvollen und rücksichtsvollen Umgang miteinander verpflichtet. Auch schwere und beharrliche Verstöße gegen diese Pflicht können im Scheidungsverfahren eine Rolle spielen.
Welche Folgen hat die Schuldfrage?
Das Verschulden ist vor allem für nacheheliche Unterhaltsansprüche wichtig und spielt somit auch für Witwen- oder Witwerpension eine Rolle. Auch auf den Ersatz der Prozesskosten wirkt sich das Verschulden aus.
Welche Fehler sollten Betroffene vermeiden?
Aus Enttäuschung handeln viele vorschnell. Körperliche Übergriffe, Racheaktionen, Kontaktaufnahmen mit dem Arbeitgeber oder der Familie der dritten Person sowie übertriebene Überwachung oder Kontrolle des Ehepartners können die eigene Rechtsposition erheblich verschlechtern.
Mein Rat
Gerade bei einer Affäre spielen Emotionen verständlicherweise eine große Rolle. Umso wichtiger ist es, frühzeitig die rechtlichen Konsequenzen zu kennen. Eine rechtzeitige Beratung hilft, Fehler zu vermeiden und die Weichen für Unterhalt, Vermögensaufteilung und das weitere Scheidungsverfahren richtig zu stellen.
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