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AllgemeinScheidung

Behauptungs- und Beweislast im Scheidungsverfahren: Wer muss was beweisen?

Wer sich auf den Kampfplatz einer strittigen Scheidung begibt, muss ,wie bei jedem anderen Match, die Spielregeln einhalten. Es ist daher enorm wichtig, sich gut vorzubereiten.

Die Regeln für den Kläger

Der Kläger eröffnet das Match, in dem er eine Scheidungsklage gemäß § 49 EheG einbringt. Sein Ziel ist die Auflösung der Ehe und die Feststellung des alleinigen oder überwiegenden Verschuldens des anderen Ehepartners. Das bedeutet, er muss genau darlegen, wann und woran die Ehe aus seiner Sicht gescheitert ist.

Der klagende Ehepartner muss dem Gericht nachvollziehbar aufzeigen und beweisen:

  • welche schweren Eheverfehlungen vorliegen,
  • wann und wie sie erfolgt sind und
  • weshalb diese zum Scheitern der Ehe geführt haben.

 

Die Regeln für den Beklagten

Aus Sicht des Beklagten ist zu klären, ob er die Scheidung an sich überhaupt abwenden will oder nur den Ausspruch des alleinigen /überwiegenden Verschuldens. Die Abwehr der Scheidung kann erreichen, wenn das Scheidungsbegehren sittlich nicht gerechtfertigt ist, weil sein Partner selbst Eheverfehlungen gesetzt hat, derentwegen er sich scheiden lassen könnte.

Wenn er nur den Verschuldensausspruch abwehren möchte, muss jene Tatsachen behaupten und beweisen, die gegen sein Verschulden sprechen.

Der Beklagte hat also zu behaupten und zu beweisen:

  • die ihm vorgeworfenen Eheverfehlungen hat er nicht begangen,
  • der andere Ehepartner hat ihm sein Verhalten verziehen,
  • sein Verhalten war lediglich eine entschuldbare Reaktion auf Eheverfehlungen des Partners (z.B. Frau ließ den Wohnungsschlüssel stecken, weil der Mann bis in die Morgenstunden nicht nach Hause kam)
  • Eheverfehlungen des Klägers

 

 Die richtige Strategie entscheidet oft über den Prozess

Genaues arbeiten und die richtige Strategie können entscheidend für den Ausgang des Prozesses sein, wie eine aktuelle Entscheidung des Obersten Gerichtshofs zeigt (20.02.2026, 4 Ob 195/25t). Dort fiel einem Beklagten zur Last, dass er nicht behauptet und schon gar nicht bewiesen hat, dass er aufgrund eines gesundheitlichen Zustands die ehezerstörende Wirkung seines Verhaltens nicht erkennen konnte.

 

Frühzeitige Beratung schafft Klarheit

Wer eine Verschuldensscheidung plant oder bereits mit einer Scheidungsklage konfrontiert ist, sollte frühzeitig anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen. Eine realistische Einschätzung der Beweislage und eine durchdachte Prozessstrategie können entscheidend dafür sein, ob sich die behaupteten Eheverfehlungen vor Gericht durchsetzen oder erfolgreich entkräften lassen.

 

Eine sorgfältige Vorbereitung und die richtige Beweisführung sind daher wesentliche Voraussetzungen für den Erfolg im Scheidungsverfahren.

 

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