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Ist eine Ehe überhaupt noch zeitgemäß?

Diese Frage wird häufig mit der Höhe der Scheidungsraten verknüpft. Tatsächlich schließen die wenigsten Paare bei einer Hochzeit einen Bund für das ganze Leben.

Im Jahr 2022 dauerten Ehen in Österreich durchschnittlich 10,6 Jahre. 1,2% ließen sich gleich im ersten Ehejahr scheiden, 4 % im zweiten. Die Hälfte der geschlossenen Ehen hielt weniger als zehn Jahre. Jede siebte Scheidung erfolgte nach der Silberhochzeit und 31 Paare ließen sich nach der goldenen Hochzeit scheiden. Das durchschnittliche Scheidungsalter bei Männern ist 45,8 Jahre, bei Frauen 42,5 Jahre (Quelle: statistik.at).

Ungefähr die Hälfte aller Ehen scheitert, obwohl sich die Brautleute bei der Hochzeit feierlich alles Mögliche für immer und ewig versprechen. Tja, als es noch verbindlich hieß: “bis der Tod euch scheidet“ wurden die Menschen nicht so alt, wie heute.

 

Was bedeutet das für die Liebe?

Sie meinen, Ihre Hochzeit soll der schönste Tag in Ihrem Leben werden, den Sie mit einem rauschenden Fest feiern. Unendlich viel Aufmerksamkeit erhalten Bekleidung, Location, Musik und Fotos. Um Rechtsfragen brauchen Sie sich nicht zu kümmern, denn scheiden lassen sich nur die andern, Sie ganz bestimmt nicht.

Die Entscheidung, ob Sie eine Ehe oder eingetragene Partnerschaft eingehen, sollten Sie abseits jeder Romantik treffen. Die Ehe ist ein Vertrag. Liebe ist laut Gesetz hierfür nicht erforderlich.

 

Verliebt, verlobt, verheiratet

Liebe ist juristisch gesehen, für eine Ehe nicht erforderlich. Das Verlöbnis oder ein vorläufiges Versprechen sich zu ehelichen, kennt das Gesetz zwar, kommt aber in der Praxis so gut wie nicht mehr vor. Abgesehen davon, sind Verlobte gar nicht verpflichtet die Ehe zu schließen. Sie brauchen also für die Heirat weder verliebt, noch verlobt zu sein.

 

Wenn die Kinder kommen

und ein Partner (meist die Frau) erstmal eine Weile zu Hause bleibt, weniger Einkommen hat, berufliche Aufstiegschancen und Beförderungen verpasst, weniger Rentenzeiten sammelt und vielleicht auf die Altersarmut zusteuert, wird die Ehe oder eingetragene Partnerschaft interessant.

Ehegattenunterhalt / Witwen/Witwerpension gibt es nur für Eheleute und eingetragene Partner, nicht für bloße Lebensgefährten.

 

Pensionssplitting

In Österreich wurde 2005 das sog. „Pensionssplitting“ eingeführt, das bei jeder Form der Partnerschaft bzw. auch im Trennungsfall beantragt werden kann. Damit kann der erwerbstätige Elternteil, der sich nicht überwiegend der Kindererziehung gewidmet hat, seinem Partner für die ersten sieben Lebensjahre des Kindes bis zu 50% seiner Pensionskontogutschrift übertragen lassen. Die Übertragung ist unwiderruflich.

 

Vermögen: Wohnung, Haus, Ersparnisse

Für alle Vermögenswerte, die während einer Ehe angeschafft wurden, wie z.B. Wohnungen, Häuser, Wertpapiere und andere Sparformen, Autos, Kunstgegenstände gibt es im Fall der Scheidung einer Ehe oder Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft genaue gesetzliche Regelungen, wie diese Werte aufzuteilen sind und eigene Gerichtsverfahren mit denen diese Teilung durchgesetzt werden kann.

Bei Trennung von Lebensgefährten gelten diese Regeln nicht. Sie sind auch nicht analog anzuwenden.

 

Schutzregeln der Ehe/eingetragenen Partnerschaft

Für Liebe, Zuneigung, Fürsorge und Commitment braucht man weder Standesamt, noch Kirche. Eine Ehe hält heutzutage gerade einmal zehn Jahre und ist ein vollkommen unromantischer Vertrag.

Dafür bieten das EheG und das EPG Vorsorgeregelungen in Form von Unterhaltsansprüchen, Witwen-Witwerpensionen und Vermögensaufteilung. Auch erbrechtlich ist bei Tod des Ehepartners oder eingetragenen Partners vorgesorgt.

 

Lebensgemeinschaften

Zum Schluss noch kurz zu den bloßen Lebensgemeinschaften oder sog. „wilden Ehen.“  Für Sie gibt es keine gesetzlichen Regelungen. In Österreich sind bloße Lebensgemeinschaften nicht der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft gleichgestellt. Sie werden auch nicht automatisch nach einer bestimmten Zeit des Zusammenlebens zu einer Ehe bzw. dieser gleichgestellt. Dies ist ein – wie ich bei Beratungen leider immer wieder feststellen muss – sehr weit verbreiteter Irrglaube.

 

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