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AllgemeinDetektivkosten / SchadenersatzScheidung

Detektiv einsetzen bei Eheverfehlung: Risiken, Kostenersatz & Co

Diesen Artikel können Sie in der Langversion auch als Podcast hören unter …

In welchen Situationen wenden sich Ehegatten an einen Detektiv?

Meiner Erfahrung nach wird ein Detektiv eingeschaltet,

  • wenn die Menschen den Verdacht haben, dass der Partner fremdgeht bzw.
  • jene die Unterhalt für Ex-Partner zahlen, wenn sie den Verdacht haben, dass dieser eine Lebensgemeinschaft mit einem andern Partner bzw. einer anderen Partnerin eingegangen sein könnte.

Manche haben diesen Verdacht, der im Verhalten ihres Partners selbst begründet ist, wie:

  • häufige Überstunden oder verstärkte Zuwendung zu Hobbies,
  • körperliche Veränderungen (Couchpotato, der seine Liebe zum Sport entdeckt) oder
  • Veränderungen im Umgang mit dem Partner (unfreundlich/Körperkontakte ablehnt).

Andere finden kompromittierende Hinweise:

  • Rechnungen aus Nachtclubs oder Bars
  • Schmuck
  • Sozial Media Posts

Wieder andere, bekommen einen Hinweis von Dritten. Entweder aus dem Bekanntenkreis (Frau spät nachts mit dem XY in der Bar gesehen) oder anonyme Anrufe (ihre Frau betrügt Sie, heute Abend wird sie mit dem XY in … sein). Letzteres kommt eher selten vor.

 

Wobei kann ein Detektiv helfen?

Vielen Menschen geht es in erster Linie darum, sich selbst Gewissheit zu verschaffen. Manche brauchen dieses Wissen, um den nächsten Schritt gehen zu können. Dieser kann entweder eine Trennung oder Scheidung sein, aber auch in Richtung Aussprache, Aufarbeitung der Themen um die Beziehung zu verbessern.

Andere engagieren deswegen einen Detektiv, um Beweise zu sammeln.

 

Wie beweist ein Detektiv glaubhaft, dass ein Verschulden vorliegt?

Die Detektive liefern üblicherweise einen Bericht samt Fotodokumentation und können vor Gericht als Zeugen befragt werden. Letzteres, wenn sich aus dem Bericht Fragen oder Unklarheiten ergeben:

Zum Beispiel:

Folgende Szene: In einer Wohnungshaussiedlung, geht der Mann spät abends in das Mehrparteienhaus in dem seine angebliche Freundin wohnt. Um 5.30 Uhr fahren der    Mann und seine angebliche Freundin mit dem Auto des Mannes weg. Der Detektiv konnte nicht sehen, ob die beiden gemeinsam aus dem Haus kamen oder der Ehemann aus einer anderen Richtung, also vielleicht aus seiner Wohnung, die schräg gegenüber war.

Beispiele für gelungene Observierungen sind:

Ehemann und Freundin betreten schon Hand in Hand ein Tanzlokal, wo sie später eng aneinander geschmiegt Tanzen auch weitere Zärtlichkeiten tauschen (Kuss auf den Mund).

Der Ehemann fährt am Weg zur Arbeit fast täglich um 5.00 Uhr morgens bei seiner Arbeitskollegin vorbei, einmal verließen die beiden ebenfalls früh morgens Hand in Hand ein Lokal.

Beispiele für nicht gelungene Observierung:

Der Ehemann nimmt sich die frühere Putzfrau mit ins Wochenendhaus, angeblich um dieses zu reinigen. Das macht sie auch im Bikini-Oberteil und Hot Pants, während der Mann die Nachbarn besuchte. Der Mann und die Putzfrau blieben auch über Nacht, angeblich in getrennten Zimmern. Eine kompromittierende Situation konnte nicht nachgewiesen werden, ihr „Outfit“ rechtfertigte die Frau damit, dass dies ihre übliche Arbeitskleidung sei und sich die Ehefrau darüber früher auch nicht beschwert habe.

 

Welche Vorteile bringt es mir, wenn ich durch den Detektiv ein schuldhaftes Verhalten des Ehemannes nachweisen kann?

Sie müssen nachweisen, die Eheverfehlung an sich und, dass diese zur Zerrüttung der Ehe geführt hat. Wenn das gelingt und die Ehe aus alleinigem oder überwiegendem Verschulden des Ehemannes geschieden wird, hat er die Prozesskosten zu ersetzen, also Gerichts- und Anwaltskosten und Sie haben – zumindest dem Grunde nach – Anspruch auf nachehelichen Unterhalt.

 

Kann die Beauftragung eines Detektivs rechtliche Konsequenzen bzw. Risiken für mich haben?

Rechtliche Konsequenzen, wenn damit gemeint ist ein Vorwurf im Sinne einer Eheverfehlung, wie z.B. Öffnen der Post des anderen, sich Zugang zu Handy/Emails zu verschaffen, was ja verpönt ist, wäre bei einer Beauftragung des Detektivs nicht der Fall, weil ja ein Interesse besteht sich Klarheit zu verschaffen.

Riskant ist die Einschaltung eines Detektivs im Hinblick auf die Kosten. Denn es sind nur jene Überwachungskosten zu ersetzen, die notwendig waren, um sich über das Verhalten seines Partners Gewissheit zu verschaffen. Achtung hier besteht Schadensminderungspflicht.

Anders ausgedrückt: Wenn die Überwachung offenkundig überflüssig, von vornherein aussichtlos und erkennbar unzweckmäßig ist oder Rechtsmissbrauch vorliegt, sind die Kosten des Detektivs nicht gerechtfertigt. Die ist im Einzelfall zu beurteilen z.B. die Betrogene weiß über das außereheliche Verhältnis ihres Partner Bescheid / es gibt schon ein Ergebnis aber Observierung wird fortgesetzt.

Ein Bespiel aus der jüngeren Judikatur (OGH 9 Ob 62/20p) 27.01.2021: die Ehefrau erfährt von der außerehelichen Beziehung ihres Mannes und stellt diesen zur Rede. Der Mann gesteht und zieht aus. Es gab somit keinen unklaren Sachverhalt und damit kein rechtlich relevantes Informationsbedürfnis. Die Klägerin hat überdies nicht behauptet, sich Beweise für die Untreue bzw. ein Scheidungsverfahren beschaffen zu müssen.

 

Was geschieht mit den Detektivkosten? Wer übernimmt diese bei tatsächlicher Untreue des Partners? Welche Voraussetzungen müssen hierfür gegeben sein?

Die Rechnung des Detektivs ist grundsätzlich von jenem Ehegatten zu bezahlen, der den Detektiv beauftragt hat.

Es gibt dann zwei Möglichkeiten Ersatz zu verlangen:

Im Zuge eines Scheidungsverfahrens als vorprozessuale Kosten, wobei dieser Kostenzuspruch voraussetzt, dass der Ehepartner im Scheidungsverfahren obsiegt. Unabhängig von der Scheidung können die Kosten mit Schadenersatzklage geltend gemacht werden. Der Ersatz setzt rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten des Ehepartners voraus.

 

Muss ich die Kosten selber zahlen, wenn der Detektiv nichts herausfinden konnte?

Wenn im Zuge des gesamten Auftrags nur einzelne Beobachtungen erfolglos bleiben, besteht – unter den oben geschilderten Voraussetzungen – trotzdem Ersatzpflicht des untreuen Partners.  Wenn der gesamte Auftrag erfolglos bleibt, ist das das Risiko des auftraggebenden Ehegatten.

 

In welchen Fällen haftet sogar der Ehestörer?

Wir haben vorher schon besprochen, dass die Detektivkosten mittels Schadenersatzklage geltend gemacht werden können. Die geht sowohl gegen den untreuen Partner, also auch gegen den Ehestörer, das heißt: Sie können entweder beide verklagen oder nur einen. Manche finden die Klage gegen den Ehestörer finanziell interessanter, weil hier ein Dritter zu zahlen hat und nicht das eheliche Vermögen geschmälert wird.

Hier ist aber Vorsicht geboten, da die Haftung des Ehestörers voraussetzt, dass er:

  • weiß, dass sein Sexualpartner verheiratet ist
  • die Beziehung muss sexuellen Charakter annehmen, also eindeutig Graubereich „freundschaftlicher“ Kontakte heraustreten.

Beim Wissen, dass der Sexualpartner verheiratet ist, stellt sich die Frage nach der Nachforschungspflicht, die von der Rechtsprechung verneint wird, sofern diesbezüglich keine Anhaltspunkte gegeben sind.

 

Letzter Tipp:

Wenn es nicht darum geht, dass Sie sich persönlich Gewissheit verschaffen wollen, sondern um Beweismittel für ein Scheidungsverfahren, würde ich mich jedenfalls mit meiner Anwältin darüber beraten, ob hierfür tatsächlich ein Detektiv engagiert werden muss.

 

 

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