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Liebe ist keine gesetzliche Voraussetzung für eine Ehe – und was das mit dem Valentinstag zu tun hat

Am 14. Februar ist es wieder soweit: Der Valentinstag steht vor der Tür, der Tag der Liebenden, an dem rote Rosen, Pralinen und romantische Gesten Hochkonjunktur haben. Doch während dieser Tag traditionell mit großer Liebe assoziiert wird, gibt es einen interessanten rechtlichen Aspekt, der damit in Verbindung steht: Liebe ist keine gesetzliche Voraussetzung für eine Ehe.

 

Liebe und Ehe – eine historische Perspektive

Heutzutage erscheint es uns fast selbstverständlich, dass eine Ehe auf Liebe basieren sollte. Doch das war nicht immer so. Historisch gesehen war die Ehe oft eine wirtschaftliche oder politische Entscheidung. Familien schlossen Ehen, um Landbesitz zu sichern, Allianzen zu schmieden oder soziale und finanzielle Vorteile zu erlangen. Die romantische Liebe spielte dabei lange Zeit eine untergeordnete Rolle.

Erst in der Neuzeit gewann die Liebesheirat an Bedeutung, insbesondere durch gesellschaftliche Entwicklungen und die Romantisierung der Ehe in Literatur und Kultur. Dennoch ist sie bis heute kein rechtliches Erfordernis, um eine Ehe einzugehen.

 

Gesetzliche Grundlagen der Ehe

In nahezu allen modernen Rechtssystemen gibt es klare Anforderungen für eine Eheschließung: Beide Partner müssen geschäftsfähig sein, die Ehe muss freiwillig geschlossen werden, und es dürfen keine rechtlichen Hindernisse bestehen. Doch von „Liebe“ ist in den Gesetzestexten selten die Rede. Dies zeigt sich besonders bei arrangierten Ehen oder Ehen aus praktischen Gründen, etwa um bürgerliche Rechte oder finanzielle Vorteile zu erhalten.

Ein bekanntes Beispiel sind sogenannte Scheinehen, die allein aus formellen Zwecken geschlossen werden, um beispielsweise eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten. Diese sind zwar gesetzlich nicht erlaubt, doch verdeutlichen sie, dass der Staat keine romantischen Gefühle prüft – sondern lediglich die rechtlichen Voraussetzungen einer Ehe.

 

Valentinstag: Romantik oder Kommerz?

Zurück zum Valentinstag: Er gilt als das Fest der Liebe und ist nach dem heiligen Valentin benannt, einem Priester, der im dritten Jahrhundert angeblich Liebespaare trotz kaiserlichen Verbots traute. Doch heute wird dieser Tag vor allem mit Blumen, Geschenken und romantischen Gesten verbunden – und vielfach als kommerzielles Ereignis kritisiert.

In einer Welt, in der Liebe und Ehe nicht immer zwingend miteinander verbunden sind, bekommt der Valentinstag eine neue Bedeutung. Während viele Paare ihn nutzen, um ihre Zuneigung zu feiern, erinnert er auch daran, dass Liebe kein formales Kriterium für eine Ehe ist – sondern vielmehr eine persönliche Entscheidung.

 

Fazit: Was bedeutet das für uns?

Die Tatsache, dass Liebe keine gesetzliche Voraussetzung für eine Ehe ist, mag auf den ersten Blick ernüchternd wirken. Doch sie zeigt auch, dass Ehe und Liebe zwei unterschiedliche Dinge sein können. Die Romantisierung der Ehe ist eine kulturelle Entwicklung, aber die rechtlichen Grundlagen sind andere.

Vielleicht ist es deshalb umso wichtiger, dass der Valentinstag nicht nur ein Anlass für materielle Geschenke ist, sondern vielmehr eine Erinnerung daran, was Liebe wirklich bedeutet – ob in einer Ehe oder unabhängig davon. Denn am Ende ist es die Bedeutung, die wir der Liebe geben, die wirklich zählt.

 

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