Gehören Sie auch zu jenen glücklichen Menschen, die den Hafen der Ehe ansteuern? Dann sollten Sie sich mit den dort geltenden Regeln vertraut machen. Das eheliche Pflichtprogramm umschreibt kurz und bündig § 90 ABGB: gemeinsames Wohnen, Treue, anständige Begegnung und Beistand.
Pflicht zum gemeinsamen Wohnen
Ehepartner sind verpflichtet, gemeinsamen zu wohnen. Ihren Wohnsitz haben sie einvernehmlich zu bestimmen. Das kann schon eine Hürde sein. Die Pflicht zum gemeinsamen Wohnen kann durch Vereinbarung außer Kraft gesetzt werden. Getrenntes Wohnen kann auch aufgrund bestimmter Umstände gerechtfertigt sein (z.B. Berufstätigkeit, Unzumutbarkeit des Zusammenlebens).
Treuepflicht
Die Treuepflicht verpflichtet die Partner zur geschlechtlichen Treue. So weit so gut. Sie verpflichtet aber auch dazu, alles zu unterlassen, was den Anschein einer ehewidrigen Beziehung erwecken könnten bzw. seinen Partner über alle relevanten Umstände aufzuklären. Sich aufbrezeln und seinen Partner mit einem knappen: „Es geht dich nichts an, wohin ich gehe“ zurücklassen, spielts jetzt nicht mehr. Damit sind wir auch schon beim nächsten Punkt.
Pflicht zur anständigen Begegnung
Hier ist der persönliche Umgang der Ehegatten miteinander angesprochen. Gefordert ist ein gewisses Maß an Achtung, Verständnis, Respekt und Höflichkeit gegenüber dem Partner und Rücksichtnahme aufeinander. Die Pflicht zur anständigen Begegnung umfasst auch den Partner über nicht gemeinsame Freizeitgestaltung zu informieren, also: wann, wohin, mit wem. Nicht: Ich bin dann mal weg und tschüss.
Beistandspflicht
Die Beistandspflicht lässt sich am besten damit umschreiben, dass Sie Ihrem Partner mit Rat und Tat zur Seite stehen. Sie umfasst einerseits die psychische Unterstützung in Lebenskrisen, Pflege und Betreuung im Krankheitsfall, das gemeinsame Verbringen der Freizeit. Aber auch die Pflicht zur Haushaltsführung, zur Unterhaltsleistung und zur Mitwirkung im Erwerb des anderen.
Klingt gar nicht so schwer, ist es aber!
Wenn man einen Blick auf die Statistik wirft, scheint es doch schwerer zu sein, als man denkt. Denn durchschnittlich dauert eine Ehe derzeit nur 10,6 Jahre. Die Wahrscheinlichkeit, dass eine Ehe geschieden wird, liegt bei 36,7 %. Das mittlere Scheidungsalter beträgt bei Männern 45,8 Jahre und bei Frauen 42,5 Jahre.
Was machen Langzeitehepaare besser?
Ich kenne einige Paare, die es tatsächlich Jahrzehnte lang geschafft haben. Es braucht viel Humor sagte eine Frau, es sei der Geiz meinte ihr Mann. Er würde nichts teilen wollen und schon gar keinen Cent in eine Scheidung investieren. Faulheit sagte unlängst ein Kabarettist. Die Menschen sind einfach zu bequem, ihre Komfortzone zu verlassen.
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