„Wozu brauche ich einen Vatertag, wenn mein Kind an dem Tag nicht bei mir ist?“ – Dieser Satz eines Mandanten bringt auf den Punkt, was viele getrenntlebende Väter empfinden: Der Schmerz über fehlenden Kontakt zum eigenen Kind – besonders an emotional bedeutenden Tagen wie dem Vatertag – ist groß.
Vaterrolle nach der Trennung: Kein einfacher Weg
Nach einer Trennung oder Scheidung bleibt in den meisten Fällen die Mutter die Hauptbezugsperson des Kindes. Für viele Väter beginnt dann der schwierige Weg, die Vater-Kind-Beziehung aufrechtzuerhalten. Das ist mit viel Geduld, Ausdauer und emotionaler Stärke verbunden.
Kinder spüren Veränderungen im Familiengefüge sehr genau. Sie reagieren auf Trennung oft mit Wut, Rückzug, Schulproblemen oder Schlafstörungen. Wichtig ist, dass Kinder in dieser Zeit Orientierung, Stabilität und klare Perspektiven bekommen – von beiden Elternteilen.
Kontaktrecht für Väter: Ein Recht des Kindes
Viele Väter fragen sich: „Wie oft darf ich mein Kind sehen?“ Oder: „Habe ich ein gesetzliches Kontaktrecht?“ Die Antwort lautet: Ja – aber nicht nur Sie als Vater haben ein Recht auf Kontakt. Es handelt sich in erster Linie um das Recht des Kindes auf regelmäßigen Kontakt mit beiden Elternteilen. Dieses ist gesetzlich verankert (§ 187 ABGB).
Das Ziel: Die emotionale Bindung zum getrenntlebenden Elternteil aufrechterhalten und eine Entfremdung vermeiden. Die bestehende Beziehung vor der Trennung ist der Ausgangspunkt für künftige Umgangszeiten.
Wie oft darf ein Vater sein Kind sehen?
Es existiert keine gesetzlich festgelegte Mindestanzahl an Kontakten. Das Kindeswohl steht im Mittelpunkt. Der Gesetzgeber hebt jedoch hervor, dass der Kontakt nicht nur gemeinsame Freizeit, sondern auch Alltagssituationen und Betreuungszeiten umfassen soll.
- Kleinkinder profitieren meist von häufigeren, kürzeren Besuchen (z. B. ein halber Tag pro Woche).
- Schulkinder können auch längere Zeiträume und Übernachtungen gut bewältigen.
- Übernachtungen sind ein häufiger Streitpunkt – besonders bei Kindern im Vorschulalter. Aber: Wenn eine enge Bindung zum Vater besteht und eine sichere Betreuung gewährleistet ist, kann auch eine Übernachtung dem Kindeswohl entsprechen.
Kontaktrecht individuell gestalten
Jede Familie ist anders. Es gibt keine pauschalen Regelungen für das Kontaktrecht. Entscheidungen müssen immer im Einzelfall getroffen werden – abhängig vom Alter des Kindes, der bisherigen Bindung, den Lebensumständen und dem Wunsch des Kindes.
Väter, die eine stabile Beziehung zu ihrem Kind aufbauen oder erhalten möchten, sollten sich nicht entmutigen lassen. Auch wenn der Weg manchmal steinig ist: Es lohnt sich – für Ihr Kind und für Sie.
Fazit: Kontaktrecht durchsetzen und Vaterrolle stärken
Ein Vatertag ohne Kind ist für viele getrennte Väter schmerzhaft. Doch die gute Nachricht ist: Das Recht auf Umgang ist ein geschütztes Gut. Wer seine Vaterrolle nach der Trennung aktiv leben will, sollte sich frühzeitig informieren, beraten lassen und notfalls rechtliche Unterstützung suchen.
Denn Kinder brauchen beide Eltern. Und Väter haben das Recht – und die Verantwortung – ein fester Bestandteil im Leben ihres Kindes zu bleiben.
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